Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) und ihre Umsetzung in Shopware 6

Am 13. Dezember 2024 tritt eine wichtige Verordnung der Europäischen Union in Kraft: die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Diese Regelung hat das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass in der EU angebotene Produkte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Für Online-Händler bedeutet dies neue Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung von Produktinformationen.

Was ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)?

Die GPSR ersetzt die bisher geltende Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und bringt einige wichtige Neuerungen mit sich. Neben der allgemeinen Verpflichtung, nur sichere Produkte in den Verkehr zu bringen, müssen Händler sicherstellen, dass den Verbrauchern umfassende und klare Informationen zu den angebotenen Produkten zur Verfügung stehen. Dies umfasst unter anderem Angaben zur Produktidentität, zu potenziellen Risiken und zur sicheren Nutzung.

Für Online-Händler ist dabei insbesondere die Informationspflicht von Bedeutung: Sie müssen sicherstellen, dass die relevanten Informationen, die vom Hersteller bereitgestellt werden, auch auf ihren Verkaufsplattformen korrekt und vollständig dargestellt werden.

Welche Informationen müssen angezeigt werden?

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Kontaktinformationen des Herstellers, um im Falle von Problemen erreichbar zu sein

Umsetzung der GPSR in Shopware 6

Für Shopware 6-Nutzer gibt es eine einfache und effektive Möglichkeit, die Anforderungen der GPSR zu erfüllen. Der Schlüssel liegt in der Verwendung eines speziellen HTML-Feldes im Produktseitenlayout, das die Informationen des Herstellers einbindet.

Schritt 1: Informationen beim Hersteller hinterlegen

Zunächst müssen die entsprechenden Produktinformationen beim Hersteller hinterlegt werden. Dies könnte eine Beschreibung der Sicherheitsmerkmale des Produkts, Warnhinweise oder andere relevante Angaben sein, die für den Verbraucher wichtig sind.

Schritt 2: HTML-Feld im Produktseitenlayout einfügen

In Shopware 6 können Sie dann ein HTML-Feld im Produktseitenlayout hinzufügen. Dieses Feld ist dazu gedacht, die hinterlegten Informationen direkt auf der Produktseite anzuzeigen.

Schritt 3: Datenzuordnung konfigurieren

Damit das HTML-Feld die richtigen Informationen anzeigt, muss eine entsprechende Datenzuordnung vorgenommen werden. In diesem Fall sollte die Zuordnung wie folgt lauten: product.manufacturer.description. Diese Einstellung stellt sicher, dass die vom Hersteller bereitgestellten Informationen direkt im HTML-Feld angezeigt werden und so den Anforderungen der GPSR entsprechen.

Fazit

Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) bringt für Online-Händler einige neue Pflichten mit sich, die jedoch mit den richtigen Tools und einem guten System einfach umzusetzen sind. Shopware 6 bietet hierfür eine passende Lösung, die es ermöglicht, die notwendigen Herstellerinformationen direkt auf den Produktseiten einzubinden und so den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Händler sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und die nötigen Anpassungen in ihrem Shop vornehmen, um am 13. Dezember 2024 startklar zu sein.

Für weiterführende Informationen zur GPSR und den damit verbundenen Pflichten für Händler, empfehlen wir einen Blick auf den ausführlichen Artikel der IT-Recht Kanzlei: Mehr Informationen zur EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR).

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